UV-Schutzverordnung

ACHTUNG!

 

Alle unsere Geräte wurden umgerüstet und entsprechen damit den Vorschriften der UV-Schutzverordnung.

 

Außerdem hat Brigitta Dilger am 24.10.2012 die Prüfung zur "Fachkraft UVSV" erfolgreich absolviert.

 



Die Verordnung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie legt für die Betreiber von Solarien neue Sicherheits- und Qualitätsanforderungen fest.

 

Nachdem bereits seit Sommer 2009 für Minderjährige ein umfassendes Nutzungsverbot von Solarien gilt, stellen die Regelungen der UV-Schutz-Verordnung einen weiteren Schritt zur Minimierung der von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken dar.

 

Die Neuregelungen verpflichtet beispielsweise zur Bereithaltung von UV-Schutzbrillen, zur Ausstattung der Bestrahlungsgeräte mit einer Notabschaltung sowie zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände.

 

Ferner gilt ab 1. August 2012 ein Grenzwert, der die maximale Bestrahlungsstärke aller Solarien entsprechend europarechtlicher Vorgaben beschränkt (0,3 Watt/m²). Alle Solarien mussten entsprechend umgerüstet werden – bzw. dürfen ansonsten nicht mehr betrieben werden.

 

Von zentraler Bedeutung für Betreiber, die mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betreiben (egal ob reines Sonnenstudio, Fitnessstudio oder z. B. auch Hotels), ist die Anwesenheit von Fachpersonal während der Betriebszeiten. Das Fachpersonal muss Kunden eine Beratung und Empfehlung zu der maximalen Bestrahlungsdauer und -stärke anbieten.

 

Als Fachpersonal ist qualifiziert, wer an einer durch einen akkreditierten Schulungsträger durchzuführenden Fortbildung teilgenommen hat und mindestens alle fünf Jahre eine entsprechende Schulung besucht. Aufgrund des besonderen Schulungsbedarfs tritt diese Bestimmung erst mit Wirkung zum 1. November 2012 in Kraft.

LICHTBLICK -

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