UV-Schutzverordnung

Liebe Kundin, lieber Kunde, der Gesetzgeber verpflichtet uns, Ihnen folgenden vorgegebenen Text zur Information anzubieten:

 

Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung, Solarien und UV-Strahlung


Sie haben sich zur Nutzung eines Solariums entschieden, in dem Sie mit künstlicher
UV-Strahlung bestrahlt werden. Da künstliche UV-Strahlung auch schädliche
Wirkungen hat, werden Sie gebeten, diese Informationsschrift aufmerksam zu lesen.

 

Wo wirkt UV-Strahlung?
Natürliche wie künstlich erzeugte UV-Strahlung wirkt zunächst hauptsächlich auf Haut und Augen, kann aber Einfluss auf den gesamten Körper haben. UV-Strahlung dringt in die Haut ein und wird dort von Körperzellen aufgenommen. Während UVA-Strahlung in das unter den oberen Hautschichten liegende Bindegewebe vordringt, wird UV-B-Strahlung von den oberen Hautschichten absorbiert. UV-Strahlung durchdringt zudem die Augenhornhaut und gelangt in das Augeninnere. Dort wird sie vor allem von der Augenlinse aufgenommen, ein Teil der UV-A-Strahlung erreicht die Netzhaut. Bei kleinen Kindern ist die UV-Empfindlichkeit des Auges erhöht und ein größerer Anteil der UV-Strahlung erreicht die Netzhaut.


Schädliche Wirkungen der UV-Strahlung
Grundsätzlich kann man zwischen kurzfristigen (akuten) und langfristigen (chronischen)
schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung auf Haut und Augen unterscheiden:


Kurzfristige (akute) Wirkungen 

Die auffälligste akute Schädigung der Haut ist der Sonnenbrand. Ein Sonnenbrand tritt meist erst einige Stunden nach der UV-Bestrahlung auf und erreicht nach 6 bis 24 Stunden seine höchste Ausprägung. Weitere akute Hautreaktionen sind photoallergische und phototoxische Reaktionen. Sie kommen vor allem durch das Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten Stoffen wie z. B. Medikamenten (z. B. Informationen des Gesetzgebers Antibiotika, Anti-Baby-Pille) oder Kosmetika (z. B. Parfüm, Make-up, Cremes) zustande. UV-Strahlung kann an den Augen schmerzhafte Hornhaut- und Bindehautentzündungen verursachen.


Langfristige (chronische) Wirkungen
Bereits eine geringe UV-Bestrahlung bewirkt eine Schädigung des Erbguts (DNS) in den bestrahlten Zellen. Je ausgiebiger das Sonnenbad oder der Solariumsbesuch, desto größer ist das Risiko solcher Schädigungen. Normalerweise sorgen Reparatursysteme der Zellen für die Korrektur dieser Schäden. Diese Reparatursysteme können aber durch häufige UV-Bestrahlung überlastet wer-den und Fehler machen. Dadurch wird das Erbgut der Zellen bleibend geschädigt, die Folge kann Hautkrebs sein. Deshalb hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UV-Strahlung in die höchste Kategorie krebserregender Stoffe eingeordnet. Jährlich erkranken in Deutschland bis zu 140.000 Menschen an Hautkrebs; die Tendenz ist steigend. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Auch junge Menschen sind zunehmend betroffen. Bis zu 3.000 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr an Hautkrebs. Auch führt häufige und intensive UV-Bestrahlung zum vorzeitigen Altern der Haut. Die Elastizität der Haut verringert sich, sie wird faltig und lederartig. Die Augen können durch UVStrahlung langfristig an Grauem Star (Katarakt), einer Trübung der Augenlinse, erkranken. Zudem schwächt übermäßige UV-Strahlung das Immunsystem.

 

Daher kein Solarium:
· für Minderjährige
Die Nutzung von Solarien ist für Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) per Gesetz verboten. Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist gegenüber UV-Strahlung besonders empfindlich. UV-Bestrahlung von Kindern und Jugendlichen steigert das Hautkrebsrisiko.
· für Hauttyp I und II
Menschen mit Hauttyp I oder II haben besonders UV-empfindliche Haut, die in der Sonne keinen ausreichenden Eigenschutz aufbaut. Da die gewünschte Bräunung ausbleibt, sollten sich Menschen dieser Hauttypen keiner UV-Strahlung aussetzen.

· bei vielen Sonnenbränden in der Kindheit
Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko, an schwarzem Hautkrebs (malignes
Melanom) zu erkranken. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung im Erwachsenenalter erhöht dieses Risiko.
· bei großen, auffälligen oder vielen Pigmentmalen
Für Menschen mit großen, auffälligen oder auffallend vielen Pigmentmalen (Muttermalen, Leberflecken) besteht ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung sollte unbedingt vermieden werden.
· bei Hautkrebs in der Familie
Ist in der Familie bereits Hautkrebs aufgetreten, ist die Wahrscheinlichkeit, an Hautkrebs zu erkranken, erhöht. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung erhöht dieses Risiko.
· wenn man selbst an Hautkrebs erkrankt ist
Wer bereits an Hautkrebs erkrankt ist oder war, sollte jede zusätzliche UV-Bestrahlung
vermeiden.
· bei Medikamenteneinnahme
Bestimmte – auch pflanzliche – Stoffe können photoallergische und phototoxische Reaktionen auslösen. Nach Eindringen dieser Substanzen in die Haut oderoraler Einnahme kann UV-Bestrahlung photoallergische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen an den bestrahlten Hautbereichen auslösen. Personen, die Medikamente einnehmen, sollten ärztlichen Rat einholen oder sich an eine Apotheke wenden, bevor sie sich UV-Strahlung aussetzen.
· mit Kosmetika
Inhaltsstoffe von Kosmetika können photoallergische und phototoxische Reaktionen auslösen. Auf Parfüms, Deodorants, Make-Up, Lotionen, Cremes usw. sollte daher verzichten, wer sich in die Sonne oder in ein Solarium legen möchte. Auch hier kann es zu photoallergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen oder sehr lang anhaltenden starken Pigmentierungen an den bestrahlten Hautbereichen kommen.
· zum Vorbräunen im Solarium
Eine Vorbräunung im Solarium (z. B. vor einem Urlaub) ist nicht zu empfehlen. Zur Ausbildung eines UV-Eigenschutzes der Haut ist vor allem ausreichend UV-B Strahlung notwendig. Gerade solche Solarien, die ausschließlich oder überwiegend UV-A-Strahlung abgeben, führen zwar zur Bräunung der Haut, reduzieren aber ihre Sonnenbrandempfindlichkeit nicht. Schützen Sie sich lieber im Urlaub vor der Sonne!
· ohne Schutzbrille
Zum Schutz der Augen vor den Gefahren von UV-Strahlung muss im Solarium immer eine geeignete UV-Schutzbrille getragen werden.


Der Gesetzgeber empfiehlt weiterhin:
· maximal eine UV-Bestrahlung pro Tag (Sonne oder UV Bestrahlungsgerät)
· mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den ersten beiden Bestrahlungen
· maximal drei Bestrahlungen pro Woche
· maximal zehn Bestrahlungen im Monat
· maximal 10 Bestrahlungen pro Serie
· Bestrahlungspause nach Ende einer Bestrahlungsserie von mindestens der Dauer der vorausgegangenen Bestrahlungsserie.
· Maximal 50 Sonnenbäder oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr.

 

Alle unsere Geräte entsprechen den Vorschriften der UV-Schutzverordnung.

 

Die Verordnung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie legt für die Betreiber von Solarien neue Sicherheits- und Qualitätsanforderungen fest.

 

Nachdem bereits seit Sommer 2009 für Minderjährige ein umfassendes Nutzungsverbot von Solarien gilt, stellen die Regelungen der UV-Schutz-Verordnung einen weiteren Schritt zur Minimierung der von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken dar.

 

Die Neuregelungen verpflichtet beispielsweise zur Bereithaltung von UV-Schutzbrillen, zur Ausstattung der Bestrahlungsgeräte mit einer Notabschaltung sowie zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände.

 

Ferner gilt ab 1. August 2012 ein Grenzwert, der die maximale Bestrahlungsstärke aller Solarien entsprechend europarechtlicher Vorgaben beschränkt (0,3 Watt/m²). Alle Solarien mussten entsprechend umgerüstet werden – bzw. dürfen ansonsten nicht mehr betrieben werden.

 

Von zentraler Bedeutung für Betreiber, die mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betreiben (egal ob reines Sonnenstudio, Fitnessstudio oder z. B. auch Hotels), ist die Anwesenheit von Fachpersonal während der Betriebszeiten. Das Fachpersonal muss Kunden eine Beratung und Empfehlung zu der maximalen Bestrahlungsdauer und -stärke anbieten.

 

Als Fachpersonal ist qualifiziert, wer an einer durch einen akkreditierten Schulungsträger durchzuführenden Fortbildung teilgenommen hat und mindestens alle fünf Jahre eine entsprechende Schulung besucht. 

LICHTBLICK -

Sonne und mehr

 

Inh. Brigitta Dilger

Lindenstr. 20 

49152 Bad Essen

(gegenüber der OLB)

 

05472 - 815 89 50

 

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